Der Senat plant, mit einer Änderung der Grundordnung die dort verankerte Zivilklausel umzuformulieren, welche bisher militärische Forschung an der Universität Kassel untersagt hat. Während aus der seit über 10 Jahren bestehenden Fassung klar hervorgeht, dass ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke Forschung betrieben werden soll, wird im vorgelegten Entwurf nun auf eine ambivalente Formulierung zurückgegriffen. Damit wird die Eindeutigkeit der Zivilklausel mit einer „Werteklausel“ ersetzt – alles ohne Beteiligung der Studierendenschaft, die diese Zivilklausel erkämpft hat. Diese Änderung bietet Grund zur Sorge, dass in Zukunft militärische Akteure wie die Bundeswehr oder die Rüstungsindustrie Zugang zu universitären Forschungseinrichtungen erlangen können.

Was ist eine Zivilklausel?

Eine Zivilklausel ist die Selbstverpflichtung einer Hochschule, lediglich für zivile und friedliche Zwecke Forschung zu betreiben. Damit wird militärische Forschung untersagt, die beispielsweise durch Drittmittel über Institutionen wie der Bundeswehr oder der privaten Rüstungsindustrie finanziert wird. Zivilklauseln werden in der Regel intern von Hochschulen beschlossen und variieren dabei in ihren Formulierungen, sie sind dementsprechend entweder konkret oder allgemein gefasst.

Die ersten Zivilklauseln wurden bereits in den 1950er von der Studierendenbewegung erkämpft, die sich damit gegen die Militarisierung der neuen Bundesrepublik wehrte. Seitdem haben insgesamt 75 Hochschulen in Deutschland eine Zivilklausel festgelegt, wobei die große Mehrheit von ihnen Mitte der 2010er beschlossen wurde.

An der Universität Kassel besteht seit 2012 eine Zivilklausel, anfangs erst als Orientierung für Forschende und Lehrende. 2013 wurde diese dann in der Grundordnung der Universität verankert und hat sich seitdem auch in der Formulierung nicht verändert: „Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sind ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet und sollen zivile Zwecke erfüllen; die Forschung, insbesondere die Entwicklung und Optimierung technischer Systeme, sowie Studium und Lehre sind auf eine zivile Verwendung ausgerichtet.“ (Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 2/2024 vom 15.01.2024, 5).

Welche Änderung plant der Senat?

Laut dem uns vorliegenden Entwurf zur Änderung der Grundordnung soll die Formulierung der Zivilklausel nun jedoch geändert werden. Dieser Änderungsvorschlag, der aus Reihen des Senats stammt, sieht folgende Neufassung vor:

„Die Universität Kassel ist in Forschung, Lehre und Transfer der Wahrung des Friedens, der Vermeidung von Krieg und der Stärkung der Demokratie verpflichtet. Forschende und Lehrende sind sich der Problematik einer Abgrenzung zwischen dem potenziell zivilen oder militärischen Nutzen ihres Tuns bewusst. Sie handeln in der Verantwortung, zum friedlichen Zusammenleben der Menschen beizutragen. Dabei unterstützt sie die Universität Kassel durch ein geordnetes Verfahren.

Es fallen mehrere Dinge an dieser neuen Formulierung auf, insbesondere der vergleichsweise gemäßigte Ton und die dadurch ermöglichte Aufweichung der bisherigen Zivilklausel. Zum Beispiel ist nun nicht mehr die Rede von einer ausschließlichen Verpflichtung, Forschung für zivile und friedliche Zwecke zu betreiben. Stattdessen spricht der Entwurf von einer eher allgemein gehaltenen Verpflichtung zu Friedenswahrung, Kriegsvermeidung und Demokratieschutz in Forschung, Lehre und Wissenstransfer. Das wirft die Frage auf, inwiefern damit der Kern dessen ausgehöhlt wird, was eine Zivilklausel effektiv macht, nämlich dass sie den Wissenschaftsbetrieb explizit auf friedliche und zivile Zwecke ausrichtet. 

Des Weiteren liegt die Befürchtung nahe, dass ambivalente Interpretationen durch die neue Fassung ermöglicht werden. Wenn beispielsweise zur Wahrung des Friedens materielle Aufrüstung und gesellschaftliche Kriegstüchtigkeit gezählt werden, wie die klare Tendenz des öffentlichen Diskurs anzeigt, dann wird auch die Rolle der Universität innerhalb eines solchen gesellschaftlichen Klimas eine andere sein. Wer über die Bedeutung von Frieden oder die Mittel zur Kriegsabwehr entscheidet, liegt dann nicht mehr bei den Universitäten, sondern bei den derzeit dominantesten Akteuren in Politik und Wirtschaft. Die kritische Distanz zu diesen Akteuren, die eine wirksame Zivilklausel zu wahren versucht, wird somit effektiv untergraben.

Nun kann es sehr wohl sein, dass sich solche Einwände als voreilig herausstellen – das zentrale Problem ist jedoch, dass bisher kein Austausch mit Studierenden stattgefunden hat. Es war die Idee des Senats, die Zivilklausel umzuformulieren, nicht die der Studierendenschaft, und die Gründe dafür sind weder ersichtlich, noch wurden sie kommuniziert. Dass damit über die Köpfe der Studierendenschaft hinweg entschieden wird, die durch ihre aktivistische Arbeit die Zivilklausel überhaupt erst errungen hat, ist eine dreiste und besorgniserregende Entwicklung, die der Senat wohl lieber geheim gehalten hätte.

Warum ist die Zivilklausel in Gefahr?

Angriffe auf die Zivilklausel haben sich besonders seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine verschärft und sich seitdem auch nicht reduziert. Es hat sich ein Konsens in Wirtschaft und Politik durchgesetzt, der die Aufrüstung der Bundesrepublik als Aufgabe der Gegenwart sieht. Dabei wird mit einer Selbstverständlichkeit über diese Maßnahmen geredet, die jegliche kritischen Einwände vollständig delegitimiert, als realitätsfern abtut, oder als Narrativ des Gegners diffamiert. Die konsequente Verteidigung pazifistischer Ideen, zu der auch die Zivilklausel gehört, gilt in dieser gesellschaftlichen Atmosphäre als eine neue Gefahr, die es zu bekämpfen gilt.

Auf Landesebene zeigt sich diese Entwicklung besonders an einem Gesetzentwurf der FDP vom November 2024 im hessischen Landtag. Dieser sah eine Abschaffung der Zivilklauseln an hessischen Hochschulen vor, da diese “mit den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen unvereinbar und nicht mehr akzeptabel” seien: „Mit der Neuregelung werden diese Zivilklauseln ausdrücklich untersagt. Hochschulen dürfen durch interne Zivilklauseln keine militärisch relevante Forschung blockieren.“ (Drucksache 21/1266, 4) Obwohl der Gesetzentwurf im Juni 2025 abgelehnt wurde, zeigt er, welche Form die Angriffe auf kritische Forschung annehmen, die Distanz zu militärischen Institutionen wahren. 

Zu behaupten, dass sich Universitäten militärischen Institutionen wie Bundeswehr oder Rüstungsindustrie gefälligst beugen müssen, ist eine ausdrückliche Bedrohung freier und unabhängiger Wissenschaft. So schreibt Andreas Fischer-Lescano schon 2012 in der taz, dass eine Universität sich nicht auf die Forderungen einlassen dürfe, die Zivilklausel auszumerzen wenn sie ihren eigenen Freiheitsanspruch ernst nimmt: „Sie darf sich nicht darauf einlassen, das Unantastbare durch den Arbeitsauftrag, die Klausel zu ‘aktualisieren‘, antastbar zu machen. […] Wer die Zivilklausel zur Disposition stellt, gibt dem Druck eines Drittmittelgebers nach, verschiebt das Grundverständnis autonomer Wissenschaft grundlegend.“ (taz 22.01.2012)

Die geplante Änderung der Zivilklausel an der Universität Kassel reiht sich nicht nur in einen gesamtgesellschaftlichen Prozess der Militarisierung ein – ein Prozess der zugleich mit einer Protestbewegung junger Menschen gegen die Wehrpflicht gekontert wird – sondern steht sie auch in Beziehung zu den immensen Kürzungen an den hessischen Hochschulen. Durch die Reduzierung der staatlichen Finanzierung für Forschung und Lehre steigt der bereits bestehende Druck, Drittmittel für den Wissenschaftsbetrieb einzuwerben, die sowohl von öffentlichen als auch privaten Vertragspartnern bereitgestellt werden. 

In einer Atmosphäre, in der nun die Rüstungsindustrie große Gewinne einbringt, während die öffentliche Finanzierung der Hochschulen immer geringer wird, wird ein Nährboden für eine Umstrukturierung universitärer Forschung geschaffen, die diese für militärische Institutionen öffnet. Dass dabei so getan wird, als sei diese Entwicklung Unausweichlich, eine Notwendigkeit der aktuellen Lage, verdeckt die politischen und wirtschaftlichen Interessen dahinter, welche die kritische Distanz der Universität deligitimieren wollen – eine Distanz, die in der Zivilklausel konsequent aufrechterhalten wird.

Warum braucht besonders die Universität Kassel eine Zivilklausel?

Als Universität mit Standort in Kassel haben wir eine besondere Nähe zur Rüstungsindustrie, die hier tiefe Wurzeln hat. Die Werke von Rheinmetall und KNDS produzieren unweit des Hauptcampus diverse Kriegsmaschinen, die in aller Welt Verwendung finden, unter anderem auch im Genozid in Gaza durch Israel. Erst Ende März haben KNDS und der israelische Waffenkonzern Elbit Systems ein Joint Venture zur Herstellung von Raketensystemen angekündigt – mit Standort in Kassel. Die Beziehungen zu Konzernen wie Elbit Systems, die durch ihre Kriegsdrohnen direkt am Genozid in Gaza beteiligt sind, werden dadurch nicht beendet, sondern gestärkt und vertieft, während der Widerstand gegen diese Komplizenschaft in der ganzen Bundesrepublik von Seiten der Staatsgewalt brutal eingeschränkt wird.

Gerade unter diesen Umständen ist die Zivilklausel in Kassel somit ein wichtiges Element, um im universitären Raum eine kritische Distanz zur Rüstungsindustrie einzuhalten, indem jegliche Beteiligung an ihren Kriegsgeschäften verweigert wird. Dafür reicht die allzu breit gefasste „Werteklausel“ des Senats nicht aus, denn sie öffnet potenziell den Weg für zukünftige Zusammenarbeit zwischen Militär und Universität, wenn der öffentliche Diskurs sich weiterhin unhinterfragt in diese Richtung entwickeln sollte. Daher gilt es die bereits seit über 10 Jahren bestehende Verpflichtung der Universität Kassel zu verteidigen, ausschließlich für friedliche Zwecke zu forschen.

Falls der Senat mit dieser Änderung beanspruchen sollte, die Zivilklausel zu aktualisieren und sie an die Gegenwart anzupassen, stellt sich schließlich die Frage, ob damit nicht das Narrativ der absolut notwendigen, unausweichlichen Aufrüstung unserer Gesellschaft unkritisch übernommen wird. Die kritische Positionierung gegen dieses Narrativ, seine Enttarnung als eine gewollte Konstruktion derjenigen, die daran profitieren, ist gerade jetzt die zentrale Aufgabe einer Studierendenschaft, die sich entschlossen gegen Krieg und Aufrüstung stellt und für die Erhaltung der Zivilklausel eintritt.

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