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Am Mittwochabend, dem 5. Februar 2025, kam es in einer Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) der Universität Kassel erneut zu emotionalen Ausbrüchen – insbesondere seitens des Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) und der unabhängigen Kraft (Verbesserung der Studienbedingungen – Die unabhängige und starke Kraft der Studierenden). Die Sitzung wurde massiv gestört, als ein Mandatsträger vor lauter Emotionalität sogar seinen Stuhl umtrat. Für Nachfolgendes ist das allerdings nicht das wichtigste Ereignis des Abends.

Wahlplakate trotz Verbot?

Ein wichtiger Hinweis der Sitzung war die klare Regelung zu Wahlplakaten. Laut der Hausordnung der Universität Kassel, ist das Anbringen von nicht hochschulbezogenen Wahlplakaten untersagt. Ebenso besagt die Satzung der Studierendenschaft, dass Wahlwerbung für die Hochschulwahlen nur in den beiden Wochen vor der Wahl erlaubt ist. Regeln und Richtlinien, die für den RCDS Kassel wohl keine Relevanz haben. Am Nachmittag des 06.02.2025 beobachten Zeug:innen Vertreter:innen des RCDS dabei, wie sie den Campus mit Plakaten schmückten. „Auf Februar folgt Merz“, als Hintergrund die Deutschlandflagge und „RCDS“ verzierten die Plakate.

Trotz des klaren Verbots der Universität Kassel, sah sich der RCDS dazu berechtigt, Plakate mit einer Anspielung auf Friedrich Merz (Kanzlerkandidat der CDU) zu platzieren.

Polizei als Teil des Plans?

Laut §242 StGB könnte das Entfernen von Plakaten als Diebstahl gewertet werden, da diese als Eigentum des Verbandes oder der Partei gelten. Zudem könnte laut §303 StGB auch Sachbeschädigung vorliegen, falls die Plakate durch das Entfernen beschädigt werden.

Auf Anfrage teilte die Polizei Kassel mit, dass diese am 6. Februar 2025 gegen 15:45 Uhr von einem Zeugen alarmiert wurden. Der Zeuge meldete, dass vor der Bibliothek der Kasseler Universität ein Wahlplakat der „CDU“ heruntergerissen und beschädigt worden sei. Zudem gab er an, den mutmaßlichen Täter noch gesehen zu haben, bevor dieser flüchtete. Eine entsandte Streife nahm daraufhin eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Sachbeschädigung auf. Eine Fahndung nach dem beschriebenen Täter blieb jedoch erfolglos. Demnach habe die Polizei, also anders als gemunkelt, nicht gemeinsam mit dem RCDS auf Täter:innen gelauert.

Die weiteren Ermittlungen werden wegen des politischen Tatmotivs von der Kriminalinspektion Staatsschutz geführt. Zudem stellte sie klar, dass sie nicht darüber entscheidet, ob Wahlplakate den Hausordnungen oder Satzungen der Universität entsprechen. Die Genehmigung und Überprüfung von Plakatwerbung falle in die Zuständigkeit der Gemeinden oder des jeweiligen Grundstückseigentümers. Für Ermittlungen in dieser Sache sei für die Polizei nicht die Hausordnung oder Satzungen der Universität Kassel relevant.

Hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz sei es zudem unerheblich, ob das Plakat ordnungsgemäß aufgehängt wurde oder nicht.

Von Larima Allison

AK Medien Vorstand; Chefredakteurin von Das Organ

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